2a (Besatz)

Fischereiförderrichtlinie

Zentrale Zielsetzung:

Erhaltung Artenvielfalt

Zielgruppe:

Fischereirechtsinhabende und Fischereiausübungsberechtigte

Rechtsgrundlage:

§ 44 LHO (Fischereiförderrichtlinie ist weiterhin behördeninterne Entscheidungsgrundlage)

Kerninhalte:

Besatz von Fischen gemäß Hegeplan

Wiederansiedlung ausgestorbene Arten

Wiederherstellung natürlicher Fischbestand

Besatz besonders gefährdeter Arten

Erstbesatz in neu geschaffenen Gewässern

Fördersatz:

variabel

Antragsfrist:

variabel

Maßnahmenlaufzeit:

mehrjährig

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

RPs (obere Fischereibehörden): Kassel, Gießen und Darmstadt

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

HMUKLV Abt. VI 3a

kyrilla.klinghammer@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

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